Sie gehört zur Oberlausitz und liegt inmitten des Städtedreiecks Görlitz-Zittau-Löbau. Eigen, sorbisch: Bjernadźicy) ist eine sächsische Landstadt im Landkreis Görlitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
3213 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02748
Vorwahl
035874
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bernstadt auf dem Eigen – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Bernstadt beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gewerbegebiet an der S129, welches landwirtschaftlich genutzte Flächen überplant und etwa 9,87 ha umfasst. Eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) wurde angeordnet, um die verbindliche Bauleitplanung zu sichern.
Zudem wurde eine Klarstellungssatzung für den Bereich „Lindelberg“ in Kemnitz beschlossen, um baurechtlich eine Fläche von ca. 10.305 m2 zu klären. Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Pließnitzkurier am 31. Oktober 2023 in Kraft.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.